Für Mandanten ist es wichtig, von Anfang an über die Kosten, die mit der anwaltlichen Tätigkeit verbunden sind, Bescheid zu wissen. Deshalb ist das offene und faire Gespräch über die Vergütung der Leistung sowie über etwaige sonstige Kosten stets Bestandteil unserer Erstberatung. Ein angemessenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Grund für die langjährige Zufriedenheit unserer Mandantschaft.

Grundsätzlich ist die Rechtsanwaltsvergütung gesetzlich geregelt. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebührensätzen. Nur für die außergerichtliche Beratungstätigkeit existiert seit dem 01.07.2006 keine gesetzliche Gebührenregelung mehr. Im außergerichtlichen Bereich ziehen wir generell individuelle Honorarvereinbarungen vor. In Betracht kommt entweder die Abrechnung nach Stundensatz oder ein Pauschalhonorar.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die für die Kosten eintritt, übernehmen wir die Korrespondenz und die Abrechnung mit der Versicherung. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen, kann staatliche Hilfe in Form von Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Sprechen Sie uns wegen der Kosten an - wir geben gerne Auskunft.